Beigel Steuerberater Starnberg
  • Leistungen
    • Für Unternehmen
    • Für Privatpersonen
    • Für Vereine
  • Mandantenbereich
    • Formulare
    • Steuertermine
  • Steuertipps
    • Tipp des Monats
    • Weitere Steuertipps
  • Über uns
    • Familienbetrieb
    • Team
    • Unternehmensvideo
  • Karriere
  • Kontakt
  • Menü Menü
Tipp des Monats

Befristete Umsatzsteuer­satz-Senkung zum 1. Juli 2020

Fordern Sie für Ihre Dauerleistungen (z. B. Miete, Leasing, Wartung) schnellstmöglich geänderte Rechnungen mit dem neuen Steuersatz an. Bitte überprüfen Sie bei Eingang der angepassten Rechnungen die erforderlichen Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz zur Wahrung des Vorsteuerabzugs.

Stellen Sie neue Dauerrechnungen mit dem abgesenkten Steuersatz bzw. passen Sie Ihre Verträge den neuen steuerlichen Gegebenheiten an, um einen zu hohen (unberechtigten) Steuerausweis zu vermeiden.

Bitte stellen Sie auch sicher, dass Lastschriftmandate bzw. Daueraufträge geändert werden.

Hintergrund:

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat sich die Große Koalition am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geeinigt. Am 12.06.2020 wurde durch die Bundesregierung der Entwurf für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Ein zentrales Element ist die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit führt diese Änderung zu umgehenden Handlungsbedarf in Unternehmen.

Unter anderem gilt es, bei Dauerleistungen (insb. Auch Miet- und Leasingverträge) sicherzustellen, dass die Verträge – sofern diese als Rechnungen fungieren – für den Übergangszeitraum angepasst bzw. dass Dauerrechnungen neu gestellt werden.

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung tatsächliche ausgeführt worden ist. Nicht maßgeblich ist, wann die Rechnung gestellt noch wann die Zahlung erfolgt ist.

Dauerleistungen gelten an dem Tag als ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Dies bedeutet, dass z. B. für den Mietleistungszeitraum Juni 2020 die Leistung am 30.06.2020 ausgeführt wird (Steuersatz 19%), für den Mietleistungszeitraum Juli 2020 am 31.07.2020 (Steuersatz 16%). Geändert werden müssen daher die Verträge/Dauerrechnungen für Dauerleistungen ab Juli 2020.

https://beigel.archive.od-dev.site/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png 0 0 Redaktion https://beigel.archive.od-dev.site/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png Redaktion2020-07-10 11:01:402022-02-02 09:13:51Befristete Umsatzsteuer­satz-Senkung zum 1. Juli 2020

weitere Steuertipps

  • Plan der Bundesregierung: Erst Sonderabschreibungen für Unternehmen ab 1.7.2025 – dann KSt-Senkung
  • Steuerliche Schwerpunkte im Koalitionsvertrag – das sind die Themen
  • Achtung auf gefälschte behördliche Schreiben (Berufsgenossenschaften, Amtsgerichten, etc.)
  • A1-Bescheinigung – Arbeiten im EU-Ausland
  • Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
  • Anpassung der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 1.1.2025
  • Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungsteuerpflichtig
  • Änderungen der Kleinunternehmer-Regelung ab 1.1.2025
  • Änderungen bei Meldepflichten für Fremdwährungskonten spätestens ab 2025
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
  • Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025

Haben Sie Fragen?

Kontakt aufnehmen
  • Kaiser-Wilhelm-Straße 3A
    82319 Starnberg
  • 08151 3600 0
  • mail@beigel-steuerberater.de
Kontakt aufnehmen

Beigel Steuerberater

Steuerberater Starnberg

Steuerberater für Ärzte

Steuerberater für Gewerbetreibende

Steuerberater für GmbHs

Steuerberater für Freiberufler

Steuerberater für Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Über uns

Mandantenbereich

Karriere

Folge uns!

 

Digitale Steuer­kanzlei

© Beigel Steuerberater PartG mbB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
Behandlungen von Mini­jobbern in der Corona-KriseEinkommen­steuer: Aufwendungen für Erststudium keine Werbungs­kost...
Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies – klicken Sie auf „Akzeptieren“, um Cookies zu akzeptieren und alle Funktionen dieser Website nutzen zu können. Klicken Sie auf "Mehr oder ablehnen" um mehr zu erfahren, einzelne Cookies auszuwählen oder alle Cookies abzulehnen.

AkzeptierenMehr oder ablehnen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, hat ihre Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und die Blockierung aller Cookies auf dieser Website erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren/abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, dass Sie immer wieder gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, dafür ein Cookie zu speichern. Es steht Ihnen frei, sich jederzeit abzumelden oder sich für andere Cookies zu entscheiden, um ein besseres Erlebnis zu erhalten. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden wir alle gesetzten Cookies in unserer Domäne entfernen.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domäne gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen ist es uns nicht möglich, Cookies von anderen Domains anzuzeigen oder zu ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um uns zu helfen zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie die Verfolgung in Ihrem Browser hier deaktivieren:

.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen können, erlauben wir Ihnen, diese hier zu sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark einschränken kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Map-Einstellungen:

Google reCaptcha-Einstellungen:

Vimeo- und Youtube-Videoeinbettungen:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Cookies akzeptierenEinstellungen speichernAlle Cookies deaktivieren